ClinicGrow unterstützt Praxen für ästhetische Medizin bei Terminbuchung, digitaler Einwilligung, Fotodokumentation und Erinnerungen. Interessenten buchen ihre Beratung auch abends über den KI-Assistenten, und Formulare, Fotos und Notizen liegen in einer Patientenakte. Die Software richtet sich an Selbstzahlerpraxen, nicht an die Kassenabrechnung.
Sie legen Ihr eigenes Behandlungsmenü mit Dauer und Preis an, zum Beispiel für Botulinumtoxin, Hyaluronsäure, Laser, Peelings und Kontrolltermine. So bekommt jede Behandlung automatisch das richtige Zeitfenster. Die Formularbibliothek enthält anpassbare Vorlagen für Botulinumtoxin und Dermalfiller sowie Pflegehinweise.
Nein. Nach § 630e BGB muss die Aufklärung mündlich durch den Behandelnden erfolgen, ergänzende Unterlagen in Textform sind möglich. Das digitale Formular dokumentiert den Vorgang und spart Papier, ersetzt das Gespräch aber nicht. Bei rein ästhetischen Eingriffen gelten hohe Anforderungen an die Aufklärung. Lassen Sie Ihre Texte daher rechtlich prüfen. Die Vorlagen sind ein Ausgangspunkt und keine Rechtsberatung.
Für Ihre Dokumentation können Fotos direkt in der Patientenakte liegen statt auf privaten Handys. Für Werbung gelten strengere Regeln: Das Heilmittelwerbegesetz (§ 11 HWG) schränkt vergleichende Vorher-Nachher-Darstellungen bei medizinisch nicht notwendigen operativen Eingriffen ein. Holen Sie außerdem eine gesonderte Einwilligung ein und prüfen Sie jede Veröffentlichung rechtlich.
Die Patientenakte ist nach § 630f BGB grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Vorschriften längere Fristen vorsehen. In ClinicGrow legt Ihre Praxis als Verantwortlicher fest, wie lange die Daten bleiben. Eine automatische Löschung nach Fristablauf gibt es nicht, planen Sie die Prüfung daher fest ein.